Als zertifizierte Kfz-Sachverständige wissen wir, wie wichtig eine unabhängige und umfassende Bewertung Ihres Schadens ist. Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) darf Ihre eigene Versicherung im Kaskoschadensfall (Wildschaden, Hagelschaden, selbstverschuldeter Schaden) einen eigenen Gutachter bestimmen. Doch um sicherzustellen, dass Sie die volle Entschädigung für Ihren Schaden erhalten, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, einen eigenen, freien Gutachter zu beauftragen.
Beachten Sie dabei, dass die Kosten für einen eigenen Gutachter in der Regel nicht von der Kaskoversicherung erstattet werden. Dennoch lohnt sich die Investition, da ein unabhängiger Gutachter objektive und detaillierte Bewertungen erstellt.
Wir sind spezialisiert auf die Erstellung detaillierter und objektiver Schadengutachten. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Schaden korrekt bewertet und vollständig dokumentiert wird. So stellen wir sicher, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Wir bieten Ihnen:
Als freie Gutachter sind wir nicht an Dritte gebunden und handeln somit zu 100% neutral und objektiv.
Wir erklären Ihnen jeden Schritt unseres Gutachtensprozesses und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
„Keine Rechtsberatung durch die Bürogemeinschaft SVB DeLuca & SVB Cassese – Rechtsberatung über vermitelte Anwaltskanzleien.“