Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, sollten Sie einen neutralen Schadengutachter beauftragen. Wir erstellen Ihnen ein sachgerechtes KFZ-Schadengutachten, das Ihnen hilft, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Auch im Kaskofall ist ein neutraler Schadengutachter wichtig. Wir erstellen Ihnen ein sachgerechtes KFZ-Schadengutachten, das Ihnen hilft, Ihren Schaden schnell und zuverlässig über Ihre eigene Versicherung abzuwickeln.
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So gehen Sie bei einem Autounfall richtig vor!
Wenn Ihr Auto nicht mehr verkehrssicher ist, lassen Sie es abschleppen. Bei ausgelaufenem Benzin oder Öl beauftragt die Polizei meist die Feuerwehr oder ein Spezialunternehmen. Entfernen Sie Scherben und lose Verkleidungsteile nur, wenn es sicher ist. Vergessen Sie nicht, Warndreieck oder Warnleuchte wieder mitzunehmen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellt sich für den Geschädigten oft die Frage, welche Rechte er hat und wie er am besten vorgeht, um den entstandenen Schaden zu regulieren. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist das Recht auf die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Dieses Recht ist im § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert.
Gemäß § 249 BGB ist der Schädiger verpflichtet, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Hierbei spielt die Schadensfeststellung eine zentrale Rolle, und der Geschädigte darf selbst entscheiden, welchen Sachverständigen er zur Bewertung des Schadens heranzieht. Dies bedeutet, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Wichtig ist, dass die Kosten für das Gutachten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, sofern der Geschädigte keine unnötig hohen Kosten verursacht. Der Geschädigte sollte also einen qualifizierten und seriösen Sachverständigen beauftragen, um sicherzustellen, dass das Gutachten anerkannt wird und die Regulierung des Schadens reibungslos verläuft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall das Recht hat, seinen Kfz-Sachverständigen frei zu wählen. Dieses Recht gewährleistet eine unabhängige und faire Schadensfeststellung und trägt dazu bei, dass der Geschädigte in seinem berechtigten Anspruch auf vollständigen Schadensersatz gemäß § 249 BGB unterstützt wird.
Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden, haben Sie als Geschädigter einige Rechte, die Ihnen gesetzlich zustehen. Eines dieser Rechte betrifft die Wahl der Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Laut Gesetz haben Sie die freie Wahl, welche Werkstatt Sie für die Reparatur Ihres Fahrzeugs in Anspruch nehmen möchten.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man die Werkstatt wählen muss, die die Versicherung des Unfallverursachers vorgibt. Das ist jedoch nicht der Fall. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine Vertragswerkstatt der Versicherung oder eine unabhängige Werkstatt Ihres Vertrauens beauftragen. Diese Freiheit gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Werkstatt auszuwählen, die Ihren persönlichen Anforderungen an Qualität und Service entspricht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Kosten für die Reparatur in der von Ihnen gewählten Werkstatt von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.
Zusammengefasst: Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen als Geschädigter das Recht zu, frei zu entscheiden, welche Werkstatt Ihr Fahrzeug reparieren soll. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen und nutzen Sie Ihre Rechte, um die bestmögliche Reparatur für Ihr Fahrzeug zu erhalten.
Ein Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung
Nach einem unverschuldeten Unfall steht dem Geschädigten das Recht zu, einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren. Dies ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Schadensersatzrechts und stellt sicher, dass der Geschädigte umfassend über seine Rechte und Ansprüche informiert wird.
Ein unverschuldeter Unfall bedeutet, dass der Geschädigte keine Verantwortung für das Ereignis trägt und daher Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Geschädigte hat das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der ihn in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Dies umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers sowie die Beratung und Vertretung bei eventuellen Gerichtsverfahren.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Kosten für den Anwalt von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen, da der Geschädigte keine Schuld am Unfall trägt. Daher sollte der Geschädigte keine finanziellen Bedenken haben, einen Anwalt zu beauftragen, um seine Rechte effektiv durchzusetzen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein wirtschaftliches Unternehmen ist und somit ein wirtschaftliches Interesse daran hat, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dies kann bedeuten, dass die Versicherung versucht, Zahlungen zu minimieren oder Ansprüche abzulehnen. Ohne fachkundige Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ist es für den Geschädigten schwierig, seine Ansprüche vollständig und korrekt durchzusetzen.
Daher wäre es fahrlässig, die Schadensregulierung ohne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht anzugehen. Ein solcher Anwalt kann sicherstellen, dass der Geschädigte fair und umfassend entschädigt wird, indem er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und der Versicherung auf Augenhöhe begegnet.
Zusammengefasst: Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen, um sicherzustellen, dass er fair und umfassend entschädigt wird. Angesichts der Tatsache, dass Haftpflichtversicherungen eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, ist es besonders ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um eine optimale Schadensregulierung zu gewährleisten.
Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht auf Schadenersatz. Dies ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und soll sicherstellen, dass der Geschädigte für alle erlittenen Schäden entschädigt wird. Hierzu zählen sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Im Folgenden werden die wichtigsten Ansprüche aufgelistet, die ein Geschädigter geltend machen kann:
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Norbert Fabel
vor 21 Stunden
Sehr professionell. Auf Fragen immer geantwortet und auch erklärt. Hilfreiche Tipps gegeben, da dies der erste Fall mit Gutachten war. Wir empfehlen ihn gerne weiter.
Patrick Rudi
vor 2 Wochen
Sehr schneller und freundlicher Service. Nur weiter zu empfehlen. Echt TOP!!!!
Can S
vor einem Monat
Sehr schnelle Terminvereinbarung. Bin auch mit dem Gutachten rundum zufrieden. Kann ich nur weiterempfehlen
Adam Stachowiak
vor 2 Monaten
Alles super Immer wieder gerne
Andi Finke
vor 2 Monaten
Einwandfreies Gutachten. Gute Kommunikation auch nach dem Gutachten. Vom Gutachten bis zur Übermittlung an den an den Anwalt sind kaum 24std vergangen. Würde es immer wieder hier machen.
Mamar Shatila
vor 2 Monaten
Vielen Dank..Die Geschwindigkeit der Auswertung ist erstaunlich. sehr.
Jutta Hellwig
vor 3 Monaten
Der Gutachter war pünktlich, sehr freundlich und höflich und vor allen Dingen kompetent und souverän. Jederzeit würde ich wieder mit ihm in einer Kfz Angelegenheit zusammenarbeiten.
Wail Alkaraf
vor 3 Monaten
Nette Person und Sehr freundlich 🥰🥰 Und der ist hilfbereit.
Alexander Herz
vor 5 Monaten
Herr Cassese hat mich sehr gut beraten, war sehr hilfreich und hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich brauchte nichts mehr zu tun. Alles ging automatisch seinen Gang. Da ich mich anschließend im Ausland aufgehalten habe, hatte ich keine Zeit, um mich um die Angelegenheiten vom Ausland aus, zu kümmern. Ich nahm seine Empfehlung für einen eingeschalteten Rechtsvertretung an und auch diese haben einen super Job gemacht und sich sehr gut für mich eingesetzt. Ich bin sehr zufrieden!! Ganz lieben Dank Herr Cassese.. 5 Sterne reichen hier nicht aus.. 😉
Kevin Petersen
vor 5 Monaten
Die Kontaktaufnahme war sehr einfach und Herr Cassese super freundlich. Das gesamte weitere Vorgehen war schnell, einfach und super Kundenorientiert! Ich würde jederzeit wieder bei Herrn Cassese ein Gutachten in Auftrag geben! Vielen Dank 🙏🏼
Farhan Malik
vor 6 Monaten
Die Beratung durch den Gutachter Herrn Cassese war äußerst professionell. Er nahm sich die Zeit, meine Fragen umfassend zu beantworten. Ich schätze die transparente und verlässliche Beratung sehr und kann diesen Gutachter uneingeschränkt empfehlen.
Gürbüz
vor 6 Monaten
Super Service. Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen. Mein Auto wurde von Herrn Cassese bei mir zu Hause in Mühlheim am Main begutachtet und ich musste mich um nichts weiter kümmern. Er hat sich um die gesamte Schadenabwicklung gekümmert. Er hat sich auch viel Zeit für die Beantwortung meiner Fragen genommen. Ich habe mich immer sehr gut beraten gefühlt und kann Herrn Cassese daher jedem empfehlen der einen professionellen und kompetenten Gutachter benötigt.
Andi Finke
vor 2 Monaten
Einwandfreies Gutachten. Gute Kommunikation auch nach dem Gutachten. Vom Gutachten bis zur Übermittlung an den an den Anwalt sind kaum 24std vergangen. Würde es immer wieder hier machen.
Giuseppe Di caro
vor 5 Monaten
Ein super Gutachter! Die Betreuung war hervorragend, und der Kontakt äußerst angenehm. Die professionelle Unterstützung hat mir sehr geholfen. Klare Empfehlung!
Nadine W
vor 6 Monaten
Perfekter Service !!! Sehr, sehr netter Kontakt, professionelle Betreuung durch Herrn Cassese und 1a Abwicklung. Ich war rundum zufrieden und kann ihn mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen.
Silke Kuhn
vor 6 Monaten
Ein sehr kompetenter Sachverständiger, habe mich absolut gut aufgehoben gefühlt. Er hat über alle Sachverhalte gut aufgeklärt und war bei Nachfragen zur Stelle. Sehr zu empfehlen.
Steffen
vor 6 Monaten
Ich bin äußerst zufrieden mit dem Sachverständigenbüro. Der Service war schnell, äußerst präzise und die Termine wurden stets pünktlich eingehalten. Absolut empfehlenswert!
Patrick Rudi
vor 2 Wochen
Sehr schneller und freundlicher Service. Nur weiter zu empfehlen. Echt TOP!!!!
„Keine Rechtsberatung durch die Bürogemeinschaft SVB DeLuca & SVB Cassese – Rechtsberatung über vermitelte Anwaltskanzleien.“