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Mit unserem digitalen Schadenformular können Sie als Geschädigte Person in 4 einfachen Schritten alle wichtigen Informationen dokumentieren, um so eine reibungslose Schadenregulierung sicherzustellen.

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So gehen Sie bei einem Autounfall richtig vor!

Situation erfassen
Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie, ob Sie verletzt sind. Achten Sie auf den nachfolgenden Verkehr, wenn Sie die Autotür öffnen. Verlassen Sie den Unfallort auf keinen Fall, auch wenn unklar ist, ob Sie beteiligt sind. Fahrerflucht ist strafbar.
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie eine Warnweste an. Stellen Sie dann das Warndreieck oder eine Warnleuchte auf: im Stadtverkehr 50 Meter vom Fahrzeug entfernt, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter. Verlassen Sie anschließend die Fahrbahn und begeben Sie sich hinter die Leitplanke.
Wenn Personen verletzt sind, verständigen Sie die Polizei und den Rettungsdienst. Leisten Sie Erste Hilfe. Bei Unfällen mit Verletzten ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, nicht nur die Unfallbeteiligten.
Notieren Sie Name, Adresse, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Versicherung und Versicherungsnummer aller Beteiligten. Teilen Sie Ihre Kontaktdaten mit den anderen und erstellen Sie gemeinsam einen Unfallbericht, den alle Beteiligten unterschreiben.
Fotografieren Sie die Unfallsituation aus verschiedenen Perspektiven. Wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben und der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist, warten Sie mindestens 30 Minuten auf dessen Rückkehr. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und melden Sie den Unfall sofort der Polizei.
Sichern Sie möglichst viele Beweise, geben Sie jedoch kein Schuldbekenntnis ab. Ein von allen Beteiligten ausgefüllter Unfallbericht und unterschriebene Zeugenaussagen sind hilfreich.

Wenn Ihr Auto nicht mehr verkehrssicher ist, lassen Sie es abschleppen. Bei ausgelaufenem Benzin oder Öl beauftragt die Polizei meist die Feuerwehr oder ein Spezialunternehmen. Entfernen Sie Scherben und lose Verkleidungsteile nur, wenn es sicher ist. Vergessen Sie nicht, Warndreieck oder Warnleuchte wieder mitzunehmen.

Unverschuldeter unfall?

Das steht Ihnen jetzt zu und muss vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung bezahlt werden.
Die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellt sich für den Geschädigten oft die Frage, welche Rechte er hat und wie er am besten vorgeht, um den entstandenen Schaden zu regulieren. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist das Recht auf die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Dieses Recht ist im § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert.

 

Gemäß § 249 BGB ist der Schädiger verpflichtet, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Hierbei spielt die Schadensfeststellung eine zentrale Rolle, und der Geschädigte darf selbst entscheiden, welchen Sachverständigen er zur Bewertung des Schadens heranzieht. Dies bedeutet, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.

 

Wichtig ist, dass die Kosten für das Gutachten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, sofern der Geschädigte keine unnötig hohen Kosten verursacht. Der Geschädigte sollte also einen qualifizierten und seriösen Sachverständigen beauftragen, um sicherzustellen, dass das Gutachten anerkannt wird und die Regulierung des Schadens reibungslos verläuft.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall das Recht hat, seinen Kfz-Sachverständigen frei zu wählen. Dieses Recht gewährleistet eine unabhängige und faire Schadensfeststellung und trägt dazu bei, dass der Geschädigte in seinem berechtigten Anspruch auf vollständigen Schadensersatz gemäß § 249 BGB unterstützt wird.

Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden, haben Sie als Geschädigter einige Rechte, die Ihnen gesetzlich zustehen. Eines dieser Rechte betrifft die Wahl der Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Laut Gesetz haben Sie die freie Wahl, welche Werkstatt Sie für die Reparatur Ihres Fahrzeugs in Anspruch nehmen möchten.

 

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man die Werkstatt wählen muss, die die Versicherung des Unfallverursachers vorgibt. Das ist jedoch nicht der Fall. Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine Vertragswerkstatt der Versicherung oder eine unabhängige Werkstatt Ihres Vertrauens beauftragen. Diese Freiheit gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Werkstatt auszuwählen, die Ihren persönlichen Anforderungen an Qualität und Service entspricht.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Kosten für die Reparatur in der von Ihnen gewählten Werkstatt von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen.

 

Zusammengefasst: Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen als Geschädigter das Recht zu, frei zu entscheiden, welche Werkstatt Ihr Fahrzeug reparieren soll. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen und nutzen Sie Ihre Rechte, um die bestmögliche Reparatur für Ihr Fahrzeug zu erhalten.

Ein Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung

 

Nach einem unverschuldeten Unfall steht dem Geschädigten das Recht zu, einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren. Dies ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Schadensersatzrechts und stellt sicher, dass der Geschädigte umfassend über seine Rechte und Ansprüche informiert wird.

 

Ein unverschuldeter Unfall bedeutet, dass der Geschädigte keine Verantwortung für das Ereignis trägt und daher Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Geschädigte hat das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der ihn in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Dies umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers sowie die Beratung und Vertretung bei eventuellen Gerichtsverfahren.

 

Es ist wichtig zu betonen, dass die Kosten für den Anwalt von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen, da der Geschädigte keine Schuld am Unfall trägt. Daher sollte der Geschädigte keine finanziellen Bedenken haben, einen Anwalt zu beauftragen, um seine Rechte effektiv durchzusetzen.

 

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein wirtschaftliches Unternehmen ist und somit ein wirtschaftliches Interesse daran hat, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dies kann bedeuten, dass die Versicherung versucht, Zahlungen zu minimieren oder Ansprüche abzulehnen. Ohne fachkundige Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht ist es für den Geschädigten schwierig, seine Ansprüche vollständig und korrekt durchzusetzen.

 

Daher wäre es fahrlässig, die Schadensregulierung ohne einen Fachanwalt für Verkehrsrecht anzugehen. Ein solcher Anwalt kann sicherstellen, dass der Geschädigte fair und umfassend entschädigt wird, indem er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft und der Versicherung auf Augenhöhe begegnet.

 

Zusammengefasst: Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen Anwalt seiner Wahl zu beauftragen, um sicherzustellen, dass er fair und umfassend entschädigt wird. Angesichts der Tatsache, dass Haftpflichtversicherungen eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, ist es besonders ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um eine optimale Schadensregulierung zu gewährleisten.

Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht auf Schadenersatz. Dies ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und soll sicherstellen, dass der Geschädigte für alle erlittenen Schäden entschädigt wird. Hierzu zählen sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Im Folgenden werden die wichtigsten Ansprüche aufgelistet, die ein Geschädigter geltend machen kann:

Es ist wichtig, dass der Geschädigte alle relevanten Belege und Nachweise sammelt und dokumentiert, um seine Ansprüche erfolgreich geltend machen zu können. Eine rechtliche Beratung kann zudem dabei helfen, alle Ansprüche vollständig und korrekt zu erfassen und durchzusetzen.

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DE LUCA & CASSESE | KFZ-SACHVERSTÄNDIGE IN BÜROGEMEINSCHAFT | #lupenreineGutachten

5,0Von 5 Sternen

Durchschnitt aus 108 Google Bewertungen

Norbert Fabel
vor 21 Stunden

Sehr professionell. Auf Fragen immer geantwortet und auch erklärt. Hilfreiche Tipps gegeben, da dies der erste Fall mit Gutachten war. Wir empfehlen ihn gerne weiter.

Patrick Rudi
vor 2 Wochen

Sehr schneller und freundlicher Service. Nur weiter zu empfehlen. Echt TOP!!!!

Can S
vor einem Monat

Sehr schnelle Terminvereinbarung. Bin auch mit dem Gutachten rundum zufrieden. Kann ich nur weiterempfehlen

Adam Stachowiak
vor 2 Monaten

Alles super Immer wieder gerne

Andi Finke
vor 2 Monaten

Einwandfreies Gutachten. Gute Kommunikation auch nach dem Gutachten. Vom Gutachten bis zur Übermittlung an den an den Anwalt sind kaum 24std vergangen. Würde es immer wieder hier machen.

Mamar Shatila
vor 2 Monaten

Vielen Dank..Die Geschwindigkeit der Auswertung ist erstaunlich. sehr.

Jutta Hellwig
vor 3 Monaten

Der Gutachter war pünktlich, sehr freundlich und höflich und vor allen Dingen kompetent und souverän. Jederzeit würde ich wieder mit ihm in einer Kfz Angelegenheit zusammenarbeiten.

Wail Alkaraf
vor 3 Monaten

Nette Person und Sehr freundlich 🥰🥰 Und der ist hilfbereit.

Alexander Herz
vor 5 Monaten

Herr Cassese hat mich sehr gut beraten, war sehr hilfreich und hat sich nach meinem Unfall um alles gekümmert. Ich brauchte nichts mehr zu tun. Alles ging automatisch seinen Gang. Da ich mich anschließend im Ausland aufgehalten habe, hatte ich keine Zeit, um mich um die Angelegenheiten vom Ausland aus, zu kümmern. Ich nahm seine Empfehlung für einen eingeschalteten Rechtsvertretung an und auch diese haben einen super Job gemacht und sich sehr gut für mich eingesetzt. Ich bin sehr zufrieden!! Ganz lieben Dank Herr Cassese.. 5 Sterne reichen hier nicht aus.. 😉

Kevin Petersen
vor 5 Monaten

Die Kontaktaufnahme war sehr einfach und Herr Cassese super freundlich. Das gesamte weitere Vorgehen war schnell, einfach und super Kundenorientiert! Ich würde jederzeit wieder bei Herrn Cassese ein Gutachten in Auftrag geben! Vielen Dank 🙏🏼

Farhan Malik
vor 6 Monaten

Die Beratung durch den Gutachter Herrn Cassese war äußerst professionell. Er nahm sich die Zeit, meine Fragen umfassend zu beantworten. Ich schätze die transparente und verlässliche Beratung sehr und kann diesen Gutachter uneingeschränkt empfehlen.

Gürbüz
vor 6 Monaten

Super Service. Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen. Mein Auto wurde von Herrn Cassese bei mir zu Hause in Mühlheim am Main begutachtet und ich musste mich um nichts weiter kümmern. Er hat sich um die gesamte Schadenabwicklung gekümmert. Er hat sich auch viel Zeit für die Beantwortung meiner Fragen genommen. Ich habe mich immer sehr gut beraten gefühlt und kann Herrn Cassese daher jedem empfehlen der einen professionellen und kompetenten Gutachter benötigt.

Andi Finke
vor 2 Monaten

Einwandfreies Gutachten. Gute Kommunikation auch nach dem Gutachten. Vom Gutachten bis zur Übermittlung an den an den Anwalt sind kaum 24std vergangen. Würde es immer wieder hier machen.

Giuseppe Di caro
vor 5 Monaten

Ein super Gutachter! Die Betreuung war hervorragend, und der Kontakt äußerst angenehm. Die professionelle Unterstützung hat mir sehr geholfen. Klare Empfehlung!

Nadine W
vor 6 Monaten

Perfekter Service !!! Sehr, sehr netter Kontakt, professionelle Betreuung durch Herrn Cassese und 1a Abwicklung. Ich war rundum zufrieden und kann ihn mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen.

Silke Kuhn
vor 6 Monaten

Ein sehr kompetenter Sachverständiger, habe mich absolut gut aufgehoben gefühlt. Er hat über alle Sachverhalte gut aufgeklärt und war bei Nachfragen zur Stelle. Sehr zu empfehlen.

Steffen
vor 6 Monaten

Ich bin äußerst zufrieden mit dem Sachverständigenbüro. Der Service war schnell, äußerst präzise und die Termine wurden stets pünktlich eingehalten. Absolut empfehlenswert!

Patrick Rudi
vor 2 Wochen

Sehr schneller und freundlicher Service. Nur weiter zu empfehlen. Echt TOP!!!!

Giesela D.
Weiterlesen
"Ein sehr netter Gutachter. Er hat mich sehr gut beraten. Der Schaden an meinem Wohnwagen wurde gründlich dokumentiert und das Gutachten gewissenhaft erstellt. Darüberhinaus hat Herr Cassese mich über meine Rechte aufgeklärt und alles auf den Weg gebracht, so dass ich mich gut informiert gefühlt habe.
Ich empfehle ihn mit guten Gewissen weiter. "
Chris N.
Weiterlesen
"Nach Auffahrunfall wählten wir durch Empfehlungen diesen KFZ Gutachter. Eine schnelle saubere und professionelle Abwicklung sind hier an der Tagesordnung. Gutachten wurde ohne Beanstandung von der Versicherung akzeptiert und übernommen ohne langes hin und her, so wie man es sich wünscht. Bei Rückfragen immer eine kompetente Antwort bekommen. Kann man ohne Bedenken 5* geben und weiter empfehlen.
Vielen Dank Herr Cassese! "
Jennifer R.
Weiterlesen
"Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter. Nach einem Auffahrunfall angerufen und am nächsten Tag war schon alles erledigt. Hat den Schaden detailliert aufgenommen und alles an die Versicherung geschickt. Von Unfall bis schadensausgleich durch die Versicherung hat es etwas mehr wie eine Woche gedauert.

Sehr zu empfehlen!!! "
Monja B.
Weiterlesen
"Wir haben uns aufgrund der positiven Bewertungen an das KFZ-Sachverständigenbüro Cassese in Mühlheim gewandt und haben unsere Entscheidung in keiner Weise bereut. Herr Cassese arbeitet sehr kompetent und absolut seriös. Unsere Rückfragen wurden jederzeit schnell und verständlich beantwortet. Auch zeitlich hat Herr Cassese sich stets nach unseren Wünschen und Vorgaben gerichtet. So haben wir uns rundum gut betreut gefühlt, können die Wertschätzung der anderen Nutzer bestätigen und würden Herrn Cassese definitiv weiterempfehlen! Vielen Dank! "
Jochen K.
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"Ich war mit dem Service sehr zu frieden. Begonnen über die Erreichbarkeit und Pünktlichkeit, über die professionelle Abwicklung des Gutachtens, bis hin zur Erreichbarkeit und Beantwortung von noch auftretenden Fragen. Endlich einmal ein professioneller Service.
Vielen Dank! "
S.
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"Wonderful service, they are so professional, attentive to details, i tried them twice and it was beyond what i expected, they go the extra mile, i recommended to everyone. "

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu KFZ Sachverständige und Gutachten
Worin unterscheiden sich Kostenvoranschlag und Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist lediglich ein Reparaturkostenangebot einer Kfz-Werkstatt. Hierbei werden nur die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Ein Kostenvoranschlag können auch wir als Kfz-Sachverständiger erstellen. Dies ist sogar ratsam. So können wir direkt feststellen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht.

Ein Schadengutachten ist deutlich umfangreicher und dient auch zur Beweissicherung. Neben der Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturosten, werden in einem Gutachten auch der merkantile Minderwert, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des verunfallten Fahrzeugs bestimmt. Zudem ermittelt der Gutachter auch die voraussichtliche Reparaturdauer und den Nutzungsausfall. Ein Gutachten beinhaltet also alle nötigen Informationen um den Schaden vollumfänglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen.
Die Kosten für die Erstellung eines Schadensgutachtens, werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Nur in Fällen, in denen der Schaden die Bagatellgrenze von 750,00 € nicht erreicht, kann die Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme verweigern da hierfür ein Kostenvoranschlag ausreichend ist. Sollte der Unfallschaden unterhalb der 750,00 € liegen erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Auch dieser muss vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Hier kommt es darauf an ob Sie Schädiger oder Geschädigter sind. Im Fall eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalts zu beauftragen, um den erlittenen Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. In diesem Fall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen. Hierbei spielt auch die Schadenhöhe keine Rolle.
Wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, ist dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für die Deckung des entstandenen Schadens verantwortlich. Falls Sie teilweise verantwortlich waren, wird nur ein entsprechender Anteil des Schadens (die sogenannte „Haftungsquote“) erstattet. Die Schadensersatzansprüche können direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Als Geschädigter können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallgegners entsprechend der Haftungsquote übernommen werden müssen.
Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, auch in einer Markenwerkstatt. Wenn die geschätzten Reparaturkosten jedoch über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen, wäre eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen möchten, können Sie sich Ihren Schaden auf Basis des Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags auszahlen lassen. Dies wird als „fiktive Abrechnung“ bezeichnet. Die Auszahlung erfolgt dann netto, also ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.
Ja, Sie können während der Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug mieten, vorausgesetzt Sie benötigen es für wesentliche Fahrten. Es ist jedoch empfehlenswert, Angebote von mindestens drei Anbietern einzuholen, um überhöhte Preise zu vermeiden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzen können und keinen Mietwagen benötigen, steht Ihnen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Die Höhe hängt von Ihrem Fahrzeugtyp ab und setzt voraus, dass das Unfallfahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug gekauft wird.
Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs trotz vollständiger Reparatur. Der merkantile Minderwert kann durch verschiedene Methoden ermittelt werden. Da es keine verbindliche Formel für die Ermittlung der Wertminderung gibt ist es umso wichtiger ein Schadengutachten von einem selbst gewählten freien Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen. Denn lange Zeit galt die Annahme, dass für Fahrzeuge die älter als 5 Jahre sind oder mehr als 100.000 km Laufleistung aufweisen keine Wertminderung zu erwarten wäre. Die Versicherer halten weiterhin daran fest. Die aktuelle Rechtsprechung sieht das aber anders.
Wenn Ihr Auto erheblich beschädigt wurde, nicht älter als 5 Jahre ist und nicht mehr als 100.000 km gelaufen hat, kann ein Gutachter feststellen, wie stark der Verkaufspreis trotz der Reparatur gesunken ist. Dieser Betrag steht Ihnen als Geschädigtem zu.
Wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht oder nur teilweise zahlt, kann es sinnvoll sein, zunächst die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies kann zumindest die Kosten für den Fahrzeugschaden decken. Ihre Selbstbeteiligung und eventuelle nicht erstattete Schadenspositionen können dann beim Unfallgegner geltend gemacht werden.
Wenn Sie nach dem Unfall Schmerzen haben oder sich unwohl fühlen, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Eine ärztliche Dokumentation ist erforderlich, um einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen. Lassen Sie sich außerdem von einem Anwalt beraten, um weitere mögliche Ansprüche, wie Verdienstausfall oder Rentenansprüche, zu prüfen.